Kronen

Gründe für eine Zahn-Überkronung können sein:
  •  Karies hat zu einer ausgedehnten Zerstörung der Zahnkrone geführt – eine Füllung erscheint aus statischen Gründen (häufiger Füllungsverlust) wenig sinnvoll. Diese Indikation ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Überkronung
  • Wegen eines fehlenden Zahnes muss zum Ausfüllen der Lücke eine Brücke angefertigt werden, welche zur Befestigung Kronen auf den eigenen, der Lücke benachbarten Zähnen bedingt. Alternativ kann für den fehlenden Zahn ein Implantat gesetzt werden
  • Ein Wurzelkanal-behandelter Zahn (“toter Zahn“) ist nicht mehr so elastisch wie ein lebender Zahn. Zur Vorbeugung eines Bruches der Zahnkrone – meist dann ungünstig bis in die Wurzel hinein – wird der Zahn aus Stabilitätsgründen mit einer Krone “umfasst”
  • Eine “einfache” Zahnprothese (herausnehmbarer Zahnersatz) muss am Restgebiss mit Klammern befestigt und abgestützt werden. Der “Klammerzahn” wird zum Schutz vor Angriffen durch die Klammer mit einem Schutz “überzogen”
  • Durch einen Unfall ist soviel Zahnsubstanz verloren gegangen, dass, ähnlich wie bei einer tiefen Karies, eine Füllung keinen dauerhaften Erfolg verspricht
  • Starke Zerstörungen von Milchzähnen – noch weit vor dem natürlichen Zahnwechsel – erfordern die Verwendung einer Krone. Hier kommen dann vorgefertigte Konfektionskronen zum Einsatz
  • Besonders im sichtbaren Bereich besteht eine ästhetisch störende  Fehlstellung der Zähne. Eine kieferorthopädische Regulierung kommt aus versch. Gründen nicht in Frage
  • Ausgedehnte Füllungen müssen erneuert werden. Aus statischen u. kosmetischen Grünen sind erneute Füllungen wenig sinnvoll
  • Angeborene Zahndefekte haben ein derartiges Ausmaß, dass sie mit Füllungen nicht mehr korrigiert werden können
  • Durch Knirschen, falschen Zahnputztechniken, starken Zahnverlusten durch säurehaltige Getränke, Ess-Brech-Sucht usw. sind erheblich Substanzverluste sowohl in der Höhe wie auch der Breite aufgetreten
Kronenarten

Bei der Vielfalt der Kronenarten fällt eine Aufteilung schwer. Man kann nach dem  Aussehen (z.B. metallisch oder zahnfarben), den verwendeten Materialien, nach der Präparation, nach der Größe oder nach der Verankerung am/im Zahn unterscheiden. Entsprechend unterschiedlich aufwendig  sind dann die einzelnen Verfahren, was sich letztendlich erheblich auf die Kosten auswirkt. Allen konventionellen Arten gemein ist die Herstellung  nach Präparation und Abdrucknahme in einem zahntechnischen Labor.

  • Vollgusskrone
    gilt als “Standardkrone” im nichtsichtbaren Bereich    
  • Verblendkrone
    ist ganz oder teilweise mit einer zahnfarbenen Schicht überzogen
  • Vollkeramikkrone / Mantelkrone
    umgibt die Zahnkrone mantelförmig; ist i.d.R. aus keramischen Massen gearbeitet (“Jacketkrone“)
  • Stiftkrone
    der Name sagt etwas darüber aus, wie die Krone im Zahn verankert ist. Früher waren dieses Metall-Stifte, heute kommen Schrauben, Keramische- oder Komposite-Massen zum Einsatz
  • Teilkronen
    bedecken nur einen Teil des Zahnes
  • Teleskopkrone
    gelten als ein Verbindungselement
  • Eine Sonderstellung nehmen die Verblendschalen ( Veneers) ein, welche als ein Übergang zwischen großer Komposite-Füllung und Keramikkrone anzusehen sind

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